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Neues Abrechnungsverfahren für Künstler bei der GVL
By Matthias on Donnerstag, 24. Dezember 2009
Category: Standard

Neues Abrechnungsverfahren für Künstler bei der GVL

Die GVL wird in naher Zukunft auf der Künstlerseite das Verteilungsverfahren umstellen: Bisher erfolgte die Verteilung innerhalb der Gruppe der ausübenden Künstler nach dem Maßstab der Erstauswertungsentgelte. Dem lag der Gedanke zugrunde, daß sich die Höhe der Vergütungen für die von der GVL wahrgenommene Zweit- und Drittauswertung grundsätzlich nach den Entgelten bemessen sollte, die der Künstler für die Erstauswertung erhält.

Künstler hatten entsprechend der GVL jährlich Tonträgerhonorare und –lizenzen sowie Gehälter und Honorare, die von Hörfunk- und Fernsehsendern sowie Film- oder Videoproduzenten für eine künstlerische Leistung gezahlt wurden, zu melden. Dieses nur in Deutschland praktizierte Verfahren wird im Zuge der europäischen/internationalen Harmonisierung umgestellt.

Voraussichtlich ab 2011 (für 2010) wird die Verteilung auf eine nutzungs- bzw. trackbezogene Vergütung umgestellt. Um auf die dafür erforderlichen Daten zugreifen zu können, hat die GVL den Aufbau einer Datenbank namens ARTSYS in Angriff genommen.

ARTSYS ist das GVL-Portal für wahrnehmungsberechtigte ausübende Künstler zur Registrierung ihrer künstlerischen Mitwirkung bei erschienen Musikhandelstonträgern sowie in der letzten Ausbaustufe auch bei Filmen, Rundfunkproduktionen und Sprachtonträgern.

Um ARTSYS so umfassend und schnell wie möglich mit Inhalt zu füllen, ist die Mitwirkung der ausübenden Künstler erforderlich:
Innerhalb des ARTSYS-Portals können Künstler nach bereits registrierten Tonträgern oder einzelnen Tracks suchen und ihre eigene Mitwirkung und die Art dieser Mitwirkung eintragen. Finden sie ihren Track nicht, können auch neue Tonträger oder Tracks zur Registrierung angemeldet werden. Die Richtigkeit der Angaben wird von der GVL überprüft.

Die Einwahl und Registrierung erfolgt unter www.artsys.gvl.de

Das Du hier als ausübender Künstler aktiv wirst ist nicht zuletzt deshalb wichtig, um der GVL im Gegenzug zu ermöglichen, im Rahmen bestehender Gegenseitigkeitsverträge mit ausländischen Verwertungsgesellschaften Vergütungen für Nutzungen in den Gegenseitigkeitsländern zu ermitteln und abzurufen.



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