Tangoveranstalter und Tangolehrer können unter bestimmten Voraussetzungen ab sofort die kompletten Abgaben an die GEMA einsparen. Hierfür arbeitet "Danza y Movimiento" seit mehreren Jahren an einem Projekt mit gemafreier Tangomusik, welches in der vorliegenden Fassung, die in diesen Tagen zum ersten mal veröffentlicht wird, insgesamt 295 Aufnahmen enthält. Für alle Aufnahmen liegt eine schriftliche Bestätigung der GEMA vor, dass für deren Nutzung von Seiten der GEMA keine Ansprüche geltend gemacht werden. Die Aufnahmen werden auf der Basis einer Nutzungsvereinbarung mit „Danza y Movimiento“ gegen Zahlung einer einmaligen Gebühr zur Verfügung gestellt. „Danza y Movimiento“ haftet im Rahmen der Vereinbarung für die Abgabefreiheit bei Einhaltung der Nutzungsbestimmungen.
Auch auf Kuba wird Tango getanzt - auf der Strasse und sicherlich ohne Probleme wegen Urheberabgaben ... (Photo: Copyright)
Dieses weltweit einmalige Projekt ist für Veranstalter in Deutschland unter dem Aspekt der ab 2013 geltenden neuen GEMA-Gebührenordnung hochinteressant. Insbesondere Kleinveranstalter ohne einen Pauschalvertrag mit der GEMA erhalten auf diese Weise eine rechtliche Absicherung für eine Nutzung von klassischen Tangoaufnahmen, ohne dass sie für das Abspielen der Musik überhaupt irgendwelche Abgaben an die GEMA leisten müssten.
Auch für Veranstalter in anderen Ländern, in denen ähnliche Urheberrechtsbestimmungen wie in Deutschland gelten, kann eine entsprechende Nutzungsvereinbarung abgeschlossen werden. Dies betrifft in erster Linie fast alle europäischen Länder, aber auch die meisten anderen Ländern weltweit mit Ausnahme der USA und Mexiko. Die Nutzungsvereinbrung liegt allerdings zum aktuellen Zeitpunkt allein in deutscher Sprache vor.
Weitere Informationen zu diesem Thema auch in einem ausführlichen Blogbeitrag unter dem Titel
„Gemafreie Tangomusik“ im DyM-Blog vom 21. Oktober 2012.
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